Fahrtkosten

Ob mit Bahn, Bus, Zug, Fahrrad oder Auto - um in die Uni oder die Berufsschule zu kommen, legst du jeden Tag sicher ein paar Kilometer zurück. Und die kosten nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch Geld. Wusstest du schon, dass du dir dieses zu einem Teil zurückerstatten lassen kannst?

Fahrtkosten

Was sind Fahrtkosten?

Fahrtkosten sind die Kosten, die dir dadurch entstehen, dass du öffentliche Verkehrsmittel oder ein Auto nutzt, um von deinem Zuhause beispielsweise zur Berufsschule oder Berufsakademie zu kommen. Auch der Besuch von Kursen im Rahmen deines Ausbildungsverhältnisses zählt dazu.

Wie läuft das mit der Erstattung der Fahrtkosten?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass du als Azubi oder Studierender jeden gefahrenen Kilometer zur „Bildungsstätte“ steuerlich absetzen kannst. Bislang konnte dabei zwischen der Pendlerpauschale (30 Cent/Kilometer, einfache Fahrt) und der Dienstreisepauschale (30 Cent/Kilometer für Hin- und Rückweg) gewählt werden. Seit dem 01.01.2014 gilt das neue Reisekostenrecht und es kann nur noch die Pendlerpauschale angewandt werden.

Ausbildung

  • Die Fahrt zum Ausbildungsbetrieb: Pro Tag kannst du eine einfache Fahrt über die Pendlerpauschale (30 Cent/Kilometer) steuerlich geltend machen. Ist dein Betrieb also 10 Kilometer entfernt und du bist 130 Tage im Jahr dort, sieht die Rechnung wie folgt aus: 130 x 10 x 0,3 = 390. Das ist die Summe, die du von der Steuer absetzen kannst.
  • Die Fahrt zur Berufsschule: Auch den Weg in die Berufsschule kannst du von der Steuer absetzen, denn er gilt quasi als Dienstreise. Ist deine Berufsschule 20 Kilometer entfernt und du bist 60 Tage im Jahr dort, sieht die Rechnung wie folgt aus: 60 x mal 20 x 0,3 = 360. Das ist die Summe, die du von der Steuer absetzen kannst.

Mit dem Fahrrad kannst du übrigens 5 Cent/Kilometer geltend machen, mit dem Moped 8 Cent/Kilometer.

Studium

  • Die Fahrt zur (Fach-) Hochschule: Der Weg zur Uni kann ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Mit der Pendlerpauschale (30 Cent/Kilometer) darfst du allerdings nur noch eine Strecke und nicht mehr Hin- und Rückweg absetzen.

Übrigens: Bekommst du von deiner (Fach-) Hochschule ein kostenloses Semesterticket kannst du natürlich keine Fahrtkosten absetzen.

Zusätzlich Berufsausbildungsbeihilfe?

Wohnst du während deiner Ausbildung nicht bei deinen Eltern, kannst du als Auszubildender auch noch Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Den Antrag dazu musst du bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit stellen. Beantragst du die Beihilfe erst nach Beginn deiner Ausbildung oder berufsvorbereitenden Maßnahme wird sie nicht rückwirkend gezahlt, sondern erst ab dem Monat, in dem du den Antrag gestellt hast.