Fortbildung finanzieren

Du willst nicht einfach nur deinen Job machen, sondern immer wieder Neues lernen und vielleicht auch deine Aufstiegschancen verbessern? Wie wäre es dann mit einer Weiterbildung? Solltest du schon einen interessanten Kurs gefunden haben, aber nicht wissen, wie du ihn bezahlen kannst, helfen wir dir weiter.

Fortbildung finanzieren

Welche Möglichkeiten habe ich, um eine Weiterbildung zu finanzieren?

Um eine Weiterbildung bezahlen zu können, gibt es eigentlich nur drei Optionen: Entweder du sparst selbst etwas zusammen, du fragst deinen Chef oder du nutzt staatliche Förderprogramme. Am praktischsten ist natürlich die letzte Variante, weshalb wir uns die mal näher angesehen haben.

  • Weiterbildungsgutschein
    Im Gegensatz zum Bildungsgutschein, den nur Arbeitslose in Anspruch nehmen können, hast du beim Weiterbildungsgutschein die Möglichkeit, einen Zuschuss zu bekommen. Beispielsweise zu einem Fernstudium. Die Höhe hängt dabei u.a. von deinem Einkommen ab. Den Weiterbildungsscheck gibt es allerdings nicht in allen Bundesländern. Derzeit nur in Sachsen, Thüringen und Bremen.
  • Bildungsprämie/Prämiengutschein
    Wenn du mindestens 15 Stunden in der Woche arbeitest, kannst du dir vom Staat mit einem Prämiengutschein unter die Arme greifen lassen. Die Hälfte der anfallenden Kosten wird übernommen, maximal jedoch 500 EUR. Dein zu versteuerndes Einkommen darf allerdings nicht mehr als 20.000 EUR/Jahr betragen.
  • Bildungsurlaub
    In 12 unserer 16 Bundesländer hast du die Möglichkeit, dich für ein paar Tage von der Arbeit freistellen zu lassen, um Seminare zu besuchen. Die Kosten für die Veranstaltungen trägst du dabei selbst, dein Arbeitgeber zahlt aber weiterhin dein Gehalt. Allerdings nur, wenn er deinem Antrag auf Bildungsurlaub zustimmt.
  • Meister-BAföG
    Du hast bereits eine Ausbildung absolviert und strebst jetzt einen Abschluss als Betriebswirt, Techniker oder Industriemeister an? Dann solltest du dich mal näher mit dem Thema Meister-BAföG befassen. Das funktioniert nämlich ähnlich wie das Studenten BAföG: Zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gewährt dir der Staat einen Zuschuss in Höhe von 30,5 Prozent. Der Rest ist ein verzinstes Darlehen, welches du zurückzahlen musst. Den Antrag zum Meister-BAföG stellst du bei deinem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
  • Aufstiegsstipendium
    Deine Ausbildung oder Fortbildung hast du sehr gut abgeschlossen und jetzt willst du deinen erworbenen Hochschulzugang nutzen, um zu studieren? Mit einem Aufstiegsstipendium wirst du bei deinem Vorhaben finanziell unterstützt und musst nicht mal etwas davon zurückzahlen! Planst du ein Vollzeitstudium bekommst du 670 EUR + 80 EUR Büchergeld. Wenn du Kinder unter 10 Jahren hast sogar eine Betreuungspauschale. Willst du nur berufsbegleitend studieren, erhältst du jährlich 2.000 EUR. Ansprechpartner ist hier die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.
  • Weiterbildungsstipendium
    Wenn du unter 25 bist und eine fachliche oder fächerübergreifende Weiterbildung machen möchtest, kannst du dich durch ein Weiterbildungsstipendium finanziell unterstützen lassen. Als Stipendiat bekommst du pro Jahr 2.000 EUR, hast pro Weiterbildungsmaßnahme aber einen Eigenanteil von zehn Prozent. Die maximal 6.000 EUR, die dir gewährt werden, musst du nicht zurückzahlen. Ansprechpartner ist hier ebenfalls die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.