Rund um die Ausbildung

Das Vorstellungsgespräch war erfolgreich und du hast eine Zusage für deinen gewünschten Ausbildungsplatz bekommen? Dann solltest du den Sekt zur Seite stellen und dich ein bisschen näher mit dem Thema Ausbildung befassen. Zum Beispiel mit deinen Rechten & Pflichten, Urlaub, Krankmeldung und Co. Antworten gibt’s bei uns!

Rechte und Pflichte in der Ausbildung

Was muss in meinem Ausbildungsvertrag stehen?

Vor Beginn deiner Ausbildung schließt du mit deinem ausbildenden Betrieb einen Vertrag ab, den ihr beide unterschreibt. Bist du minderjährig, müssen auch deine Eltern noch ihre Unterschrift darunter setzen. Anschließend schickt dein Betrieb den Vertrag an die zuständige Stelle, damit die Ausbildung in das Verzeichnis aufgenommen wird.

Laut Berufsbildungsgesetz (§11) müssen folgende Inhalte in deinem Ausbildungsvertrag stehen:

  • Deine persönliche Daten und die deines Betriebs
  • Art und Ziel deiner Ausbildung
  • Beginn und Dauer deiner Ausbildung
  • Kündigungsfristen
  • Probezeit, Vergütung und Urlaub
  • Ausbildungsort
  • Tägliche Ausbildungszeit
  • Ausbildungsmaßnahmen außerhalb deines Betriebes

Der Ausbildungsvertrag sollte unbedingt schriftlich festgehalten werden!

Welche Gesetze sind für mich als Auszubildender wichtig?

Mit Gesetzestexten befasst sich niemand gerne. Dennoch solltest du zumindest von den für dich Wichtigsten gehört haben. Dazu gehören eben der Ausbildungsordnung (AO):

  • Berufsbildungsgesetz (BBiG): Das BBiG ist die Basis für alles. Es regelt, welche Inhalte im Ausbildungsvertrag stehen müssen und wann eine Kündigung möglich ist.
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG): Bist du unter 18, regelt dieses Gesetz deine Arbeitszeit und deinen Urlaub.
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG):Das ArbZG befasst sich mit der maximalen Arbeitszeit, wenn du über 18 bist.
  • Bundesurlaubsgesetz (BUrlG): Bist du volljährig, regelt das BurlG deine gesetzlichen Urlaubsansprüche.

Wie viel Urlaub steht mir als Auszubildender zu?

Als Azubi hast du nicht nur Pflichten zu erfüllen, du hast natürlich auch Rechte. Zum Beispiel das Recht auf Erholungsurlaub. Die Anzahl der Tage ist gesetzlich vorgeschrieben und auch in deinem Ausbildungsvertrag zu finden. Sie hängt u.a. davon ab, in welcher Branche du deine Ausbildung machst und wie alt du bist.

Bist du unter 18, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Das bedeutet, du hast – je nach Alter – einen Urlaubsanspruch zwischen 25 und 30 Werktagen pro Jahr. Die Betonung liegt dabei auf Werktagen! Denn auch, wenn du nur fünf Tage in der Woche arbeitest, musst du für eine Woche Urlaub sechs Urlaubstage nehmen.

Bist du volljährig, gilt das Bundesurlaubsgesetz. Dabei wirst du wie ein normaler Arbeitnehmer eingestuft und hast Anspruch auf einen Mindesturlaub von 20 (5-Tage-Woche) bzw. 24 (6-Tage-Woche) Werktagen.

Was passiert, wenn ich als Auszubildender krank werde?

Eine Erkältung, ein Magen-Darm-Infekt oder ein gebrochenes Bein – neben einer körperlichen Krankheit kann dich auch eine psychische Erkrankung davon abhalten, deiner Ausbildung nachzugehen. Solltest du ausfallen, ist es wichtig, dass du dies schnellstmöglich deinem Arbeitgeber mitteilst und dich krank meldest. Du benötigst außerdem ein Attest vom Arzt. Das bekommst du in zweifacher Ausführung: Ein Exemplar bekommt dein Betrieb, das andere schickst du an deine Krankenkasse.

Kommst du deiner Pflicht nicht nach und meldest dich nicht korrekt krank, dann droht dir eine Abmahnung oder sogar die fristlose Kündigung.

Kann ich mein Ausbildungsverhältnis kündigen?

Deine Ausbildung entspricht nicht deinen Vorstellungen? Oder du möchtest doch lieber einen anderen Weg einschlagen? Dann musst du die Ausbildung natürlich nicht bis zum bitteren Ende durchziehen, sondern kannst das Ausbildungsverhältnis beenden. Nach Ablauf der Probezeit ist das allerdings nicht ganz so einfach möglich. Du musst dich entweder an die vorgeschrieben Kündigungsfrist halten oder kannst – gibt es einen wichtigen Grund – fristlos ohne Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Dazu zählt zum Beispiel, wenn dir deine Ausbildungsvergütung nicht oder mehrfach verspätet gezahlt wurde oder es zu Handgreiflichkeiten gekommen ist.

Gleiches gilt aber auch andersrum. Hast du mehrfach unentschuldigt gefehlt oder gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen, kann dein Ausbildungsbetrieb dir ebenfalls fristlos kündigen.

Es gibt noch viele anderen Themen, mit denen du dich als Azubi befassen solltest. Dazu zählen zum Beispiel Versicherungen oder auch Finanzen. Informiere dich am besten regelmäßig, welche Pflichten du als Auszubildender hast und halte auch die Augen offen, welche News es in diesem Bereich gibt.