Allgemeine Geschäftsbedingungen der AdScads GmbH

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der AdScads GmbH (nachfolgend “AdScads”) und ihren Kunden ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden nicht anerkannt, sofern AdScads diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn AdScads in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen seine vertraglich geschuldeten Leistungen erbringt.

(2) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Bedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder die schriftliche Bestätigung von AdScads maßgebend. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter von AdScads nicht berechtigt, abweichende mündliche Abreden zu treffen.

(3) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Angebote von AdScads sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann AdScads innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen (Auftragsbestätigung).

(2) AdScads ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern die Produktion und der Vertrieb der vertragsgegenständlichen Werbemittel mangels der hinreichenden Anzahl von verkauften Anzeigen unwirtschaftlich wäre, weil die Einnahmen aus den die jeweiligen vertragsgegenständlichen Werbemittel betreffenden Anzeigenverträgen nicht die Ausgaben für diese decken, ohne dass AdScads hierfür ein Verschulden trifft. Im Falle eines Rücktritts wird AdScads dem Kunden seine bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich erstatten.

(3) Soweit in Angeboten, der geschäftlichen Kommunikation, in der Werbung oder sonstigen Äußerungen von AdScads zur Beschreibung des Leistungsgegenstandes Angaben zur Reichweite getätigt werden, ist hierunter die Anzahl der erreichbaren Schüler oder Studenten mit Berufs- und Studienorientierung zu verstehen. Dies betrifft Schüler ab Klasse 7 oder dem Alter von 13 Jahren und Studenten ab Beginn des Eintritts in das Studium oder dem Alter von 18 Jahren. In Summe gibt die durch AdScads genannte Reichweite den Anteil der Schüler oder Studenten an, welche durch die Kombination der von AdScads vertriebenen Werbeträger erreicht werden können. Die Reichweite stellt dabei einen durch AdScads jährlich prognostizierten  Wert dar, welcher demographischen Schwankungen unterliegen kann. Des Weiteren beruht die durch AdScads angegebene Reichweite immer auf 3 Kontaktpunkten: Die Schüler / Studenten, die Schule / Universität sowie die Eltern. Schließlich liegen den Reichweitenangaben von AdScads die Annahmen zugrunde, dass die durch AdScads zur Verfügung gestellten Medien der Zielgruppe kostenfrei überlassen werden, die Zielgruppe die Medien über einen längeren, bestenfalls zwölfmonatigen Zeitraum nutzen kann und dadurch die Zielgruppe mehrmals mit den Inhalten in Kontakt kommt.

§ 3 Leistungsgegenstand

Der Vertrag verpflichtet AdScads zur Erfüllung der geschuldeten Leistung, insbesondere zur Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen des Kunden in den vertragsgegenständlichen Werbemitteln zum Zweck der Verbreitung oder im Internet bzw. in mobilen Applikationen zum Zweck der öffentlichen Zugänglichmachung. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.

§ 4 Spezifikation der Anzeigen

(1) Die technischen Anforderungen an die Anzeigen werden dem Kunden vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt. Hierzu erhält der Kunde von AdScads einen Anzeigenleitfaden, in dem sämtliche Informationen enthalten sind. Des Weiteren erhält der Kunde nach Vertragsschluss die notwendigen Informationen, wie er seine fertigen Anzeigen AdScads zur Verfügung stellen kann. Dies erfolgt grundsätzlich durch einen Upload der entsprechenden Datei auf einen Server von AdScads.

(2) Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von AdScads mit dem Wort “Anzeige” deutlich kenntlich gemacht.

(3) Anzeigen dürfen keine Werbung für Waren und/oder Dienstleistungen des Kunden oder von Dritten enthalten. Ebenso wenig ist Werbung für Parteien oder deren politische Programme zulässig.

(4) AdScads behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für AdScads unzumutbar ist. Unzumutbar sind insbesondere Anzeigen, die gegen vorstehenden Absatz 3 oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen, rechtsradikale Inhalte aufweisen oder auf diese verweisen, technisch und/oder qualitativ erheblich unzureichend gestaltet oder in sonstiger Weise geeignet sind, AdScads und/oder dessen Webseiten in einem negativen Licht darzustellen bzw. das Vertrauen Dritter in AdScads bzw. in dessen Webseiten erheblich zu beeinträchtigen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.

(5) Der Anzeigenschluss der vertragsgegenständlichen Werbemittel wird dem Kunden spätestens mit Vertragsschluss mitgeteilt.

(6) Probeabzüge der Anzeigen werden dem Kunden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. AdScads berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihr innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten angemessenen Frist mitgeteilt werden.

(7) Kosten für vom Kunden gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Kunde zu tragen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier, d. h. insbesondere den technischen Anforderungen entsprechender Druckunterlagen ist der Kunde verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert AdScads unverzüglich Ersatz an. AdScads gewährleistet die übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten sowie unter Berücksichtigung sonstiger Beschaffenheitsvereinbarungen zwischen den Parteien.

(2) Der Kunde wird AdScads unverzüglich informieren, wenn ihm Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Anzeigentexte oder sonstige Unterlagen/Daten gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter, gleich welcher Art, beeinträchtigen oder verletzten.

(3) Stellt der Kunde Störungen in der vertraglichen Leistungserbringung fest, so wird er dies dem Anbieter unverzüglich mitteilen.

(4) Der Kunde haftet gemäß den gesetzlichen Regelungen für sämtliche Schäden, die AdScads aufgrund der nicht vertragsgemäßen Erbringung der vorgenannten Pflichten des Kunden durch diesen entstehen.

§ 6 Rechtliche Anforderungen an die Anzeigen des Kunden, Rechteeinräumung

(1) Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Anzeigentexte oder sonstige Unterlagen/Daten weder gegen geltendes Recht verstoßen, noch Rechte Dritter, gleich welcher Art, beeinträchtigen oder verletzen.

(2) Der Kunde stellt AdScads gemäß den gesetzlichen Regelungen von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen gemäß Absatz 1 frei und verpflichtet sich, AdScads in diesem Umfang alle in diesem Zusammenhang entstehenden Nachteile und Schäden zu ersetzen.

(3) Der Kunde räumt AdScads ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, deutschlandweites, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht an den Anzeigen ein. Hiervon umfasst ist insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung, Digitalisierung sowie Bearbeitung, soweit dies zur Durchführung des Vertrages notwendig ist. Darüber hinaus ist AdScads berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu benennen. Des Weiteren ist es AdScads auch nach Beendigung der Anzeigenschaltung oder einer etwaigen Vertragszeit gestattet, die Anzeigen des Kunden zum Zwecke der Eigenwerbung zu benutzen. Hierbei wird AdScads auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen.

§ 7 Veröffentlichung im Internet

AdScads bietet dem Kunden die Möglichkeit, auf seinen Internetseiten sowie im Rahmen entsprechender mobiler Applikationen eine Unternehmenspräsentation einzurichten und Anzeigentexte sowie digitale Werbeinformationen zu veröffentlichen. Hierfür gelten ergänzend folgende Regelungen:

(1) Registrierung

Die Nutzung der im Internet verfügbaren Dienste setzt neben einem nach § 2 dieser Bedingungen erfolgten Vertragsschluss eine vorherige Registrierung im Internet voraus. Im Verlauf des Registrierungsvorganges wird der Kunde gebeten, einen Benutzernamen und ein Passwort anzugeben. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dass der Benutzername keine Rechte Dritter verletzt. Ebenso hat der Kunde sicher zu stellen, dass sein Zugang zu den Internetdiensten und die Nutzung der dort zur Verfügung stehenden Dienste ausschließlich durch berechtigte Personen erfolgt. Die Zugangsdaten einschließlich des Passwortes sind geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen. Steht zu befürchten, dass unbefugte Dritte von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, ist AdScads vom Kunden unverzüglich zu informieren.

(2) Verfügbarkeit der Webseiten

AdScads gewährleistet, dass die vertragsgegenständlichen Webseiten mindestens 161 Stunden pro Woche verfügbar sind. Nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit fallen die regulären Wartungsfenster der Internetseiten, die jeden Sonntag zwischen 00:00 und 04:00 Uhr liegen.

Wird die gewährleistete Verfügbarkeit unterschritten, bestimmen sich die Rechte des Kunden nach §10 Abs. 2 dieser Bedingungen.

(3) Einstellung der Informationen

Der Kunde lädt seine Anzeigentexte sowie sonstige digitale Werbeinformationen auf einen Server von AdScads und veranlasst hiermit selbstständig deren Veröffentlichung im Internet. AdScads führt dabei keine Prüfung auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Rechtmäßigkeit durch und übernimmt daher keinerlei Verantwortung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Aktualität dieser Inhalte. Dies gilt auch im Hinblick auf die Qualität der Informationen und deren Eignung für einen bestimmten Zweck.

(4) Verantwortlichkeit für die Informationen

Bezüglich der Spezifikationen und rechtlichen Anforderungen der Anzeigentexte und sonstigen Werbeinformationen sowie der Mitwirkungspflichten des Kunden gelten die vorstehenden §§ 3 bis 6 dieser Bedingungen entsprechend. Zusätzlich behält sich AdScads das Recht vor, bereits eingestellte Informationen ohne vorherige Ankündigung zu bearbeiten, zu sperren oder zu entfernen, sofern das Einstellen dieser Informationen durch den Kunden oder diese Informationen selbst zu einem Verstoß gegen diese Bedingungen geführt haben oder konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass es zu einem schwerwiegenden Verstoß gegen dieses Bedingungen kommen wird. AdScads wird hierbei jedoch auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen und das mildeste Mittel zur Abwehr eines Verstoßes wählen. Außerdem wird AdScads den Kunden unverzüglich unter Angabe der Gründe informieren, wenn er Maßnahmen nach Absatz 4 unternommen hat.

(5) Rechteeinräumung

Der Kunde räumt AdScads ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, weltweites, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten Anzeigentexten und sonstigen Werbeinformationen ein. Hiervon umfasst ist insbesondere das Recht zur Speicherung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Digitalisierung sowie Bearbeitung, soweit dies zur Durchführung des Vertrages notwendig ist. § 6 Abs. 3 Satz 2 bis 5 dieser Bedingungen gelten entsprechend.

§ 8 Preise und Zahlung

(1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise von AdScads zugrunde liegen und die Leistung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erbracht werden soll, gelten die bei Leistungserbringung gültigen Listenpreise (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).

(3) Bei Verträgen über die Veröffentlichung von Anzeigen des Kunden in den vertragsgegenständlichen Werbemitteln ist mit Vertragsschluss und Rechnungslegung eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vertraglich vereinbarten Vergütung fällig. Die Restsumme ist nach Fertigstellung und Veröffentlichung der vertragsgegenständlichen Werbemittel sowie Rechnungslegung zu zahlen.

(4) Rechnungsbeträge sind innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Zahlungseingang bei AdScads. Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

(5) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.

(6) AdScads ist berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von AdScads durch den Käufer aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.

§ 9 Gewährleistung

(1) Bei Verträgen über die Veröffentlichung von Anzeigen in den vertragsgegenständlichen Werbemitteln hat der Kunde bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigen Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige in der nächsten Ausgabe, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Kunde ein Recht auf Zahlungsminderung.

(2) Bei Verträgen über die Veröffentlichung von Anzeigentexten oder sonstigen Werbeinformationen im Internet ist AdScads bei Fehlern, die nicht ausschließlich auf die vom Kunden bereitgestellten Daten zurückzuführen sind, innerhalb angemessener Frist zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Zahlungsminderung verlangen. Dies gilt nicht, soweit die Schlechtleistung unerheblich ist.

(3) Das Recht des Kunden, Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen, bleibt von vorstehender Regelung unberührt.

§ 10 Haftung

(1) AdScads haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, und zwar nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.

(2) Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch AdScads bzw. durch gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen von AdScads herbeigeführt werden, sowie bei Arglist, Garantien und im Fall von Personenschäden, haftet der Anbieter unbeschränkt.

(3) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (Kardinalpflicht), ist die Ersatzpflicht begrenzt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(4) AdScads haftet nicht für Schäden, welche durch Störungen an Telefonleitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht in seinem Verantwortungsbereich liegen.

§ 11 Vertragsdauer, Verlängerung und Kündigung

(1) Die Vertragsdauer bei Verträgen über die Veröffentlichung von Anzeigentexten oder sonstigen Werbeinformationen im Internet bestimmt sich nach dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag. Der Vertrag verlängert sich jeweils um die vertraglich vereinbarte feste Laufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von 2 Monaten zum jeweiligen Ende der Laufzeit gekündigt wird. Ein Neuabschluss ist, sofern zum jeweiligen Zeitpunkt angeboten, möglich. Während der Vertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Mit Beendigung des Vertrags wird AdScads die Informationen aus dem Internet beseitigen. § 8 Abs. 5 Satz 3 bleibt hiervon unberührt.

(2) Kündigt der Besteller den Vertrag über die Veröffentlichung von Anzeigen in den vertragsgegenständlichen Werbemitteln ohne Gründe nach § 649 BGB, kann AdScads nach seiner Wahl die Ansprüche nach § 649 BGB oder stattdessen für seine Aufwendungen und den entgangenen Gewinn neben der Vergütung für die schon erbrachten Leistungen einen Pauschalbetrag in Höhe von 50 % der für die zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht erbrachten Leistungen geschuldeten Vergütung verlangen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass der AdScads nach § 649 BGB zustehende Betrag niedriger ist.

(3) Jede Vertragspartei ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grunds fristlos zu kündigen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus bzw. im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von AdScads.

(2) Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam oder nicht durchführbar sein, so wird der übrige Teil des Vertrags davon nicht berührt und bleibt, soweit dem mutmaßlichen Willen der Parteien entsprechend, wirksam und durchführbar. In diesem Fall tritt anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine Regelung, die dem bei Vereinbarung der jeweiligen Regelung vorhandenen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass dieser Vertrag Lücken enthalten sollte.